Titelbild zum News-Artikel Pressemitteilung: Mitgliederversammlung des Planungsverbandes blockiert Windparkentwicklung – Klagewelle gegen das StALU Westmecklenburg droht

Pressemitteilung: Mitgliederversammlung des Planungsverbandes blockiert Windparkentwicklung – Klagewelle gegen das StALU Westmecklenburg droht

Schwerin, 01.10.2025 – Die Entscheidung der Verbandsversammlung Westmecklenburg, den fünften Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) mit drastisch modifizierter und reduzierter Flächenkulisse (1,4 statt 2,1% der Fläche) für Windenergieanlagen zu verabschieden, hat dramatische Folgen: Millardeninvestitionen stehen vor dem Aus, Kommunen drohen wichtige Einnahmen zu verlieren, und Arbeitsplätze in der Region geraten in Gefahr.

Besonders problematisch ist der Wegfall von Flächen, die bereits in mehreren früheren Planentwürfen enthalten und von der Regionalplanung als geeignet dargestellt waren – das könnte juristische Folgen haben. Allein für 133 Anlagen laufen auf diversen Flächen, die seit 2016 in vier Planungsentwürfen immer wieder bestätigt wurden, entsprechende Genehmigungsverfahren. Projektentwickler haben, entsprechend baugesetzlicher Regelungen aber mit Rücksicht auf die regionalplanerischen Kriterien, hier Anträge eingereicht. Weil die Genehmigungsbehörden aber gesetzliche Fristen zur Bearbeitung immer wieder überschritten haben, konnten die Anlagen nicht gebaut werden. Durch die Streichung der Flächen im Regionalplan wird die geleistete Arbeit nun vernichtet und ein Milliardenschaden erzeugt – dieser könnte von Projektierern gegenüber den Landesbehörden, insbesondere dem fristsäumigen StALU Westmecklenburg, eingeklagt werden. 

12 Jahre Stillstand: Das Ergebnis einer gescheiterten Planungspolitik

Obwohl Westmecklenburg über ein erhebliches Flächenpotenzial für die Windenergie verfügt, ist es dem Planungsverband seit über einem Jahrzehnt nicht gelungen, ein tragfähiges Steuerungskonzept zu verabschieden. Seit 2017 existiert zudem keine rechtlich wirksame Ausschlusswirkung mehr, sodass Baugenehmigungen in den Gebieten hätten erteilt werden müssen.
„Durch den Wegfall dieser Gebiete entsteht den Vorhabenträg nun ein immenser wirtschaftlicher Schaden. Dieser wäre ausgeblieben, wenn die Genehmigungsbehörden sich an gesetzliche Bearbeitungsfristen gehalten hätten. Diese Schäden könnten nun eingeklagt werden: Statt risikofreier Zahlungen nach § 6 EEG an die Gemeinden und Gewerbesteuereinnahmen gäbe es dann eine Rechnung für den Steuerzahler – diese Situation muss dringend vermieden werden“, erklärt Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender beim Landesverband Erneuerbare Energien e.V. (LEE MV) und ergänzt ausdrücklich:

„Wir bedauern sehr, dass die Verbandsversammlung einen kurzfristig vorgelegten Kompromissantrag aus dem Planungsverband abgelehnt hat. Die Verbandsversammlung hat stattdessen den umstrittenen 5. Entwurf beschlossen und bringt so zunächst viele Windkraft-Projektierer aber letztlich auch das StALU Westmecklenburg in Bedrängnis. Durch die Reduzierung auf 1,4% befördert die Verbandsversammlung außerdem, dass schon bald die nächste Planungsrunde beginnen muss, denn bis 2032 müssen laut bundesgesetzlicher Regelungen dann tatsächlich 2,1% ausgewiesen sein. Eine Planung in einem Schritt hätte mehr Sicherheit für die Gemeinden und die Branche sowie eine bessere Planbarkeit für die Netzbetreiber bedeutet – diese Chance ist ausgeschlagen worden.“, kritisiert Johann-Georg Jaeger. 

LEE MV fordert Kurskorrektur und Übergangslösungen

Der LEE Mecklenburg-Vorpommern fordert den Planungsverband daher auf, zur 2,1-%-Kulisse des vierten Entwurfs zurückzukehren und über Jahre bestätigte Flächen wieder als Vorranggebiete auszuweisen. Zudem seien Übergangsregelungen für laufende Genehmigungsverfahren notwendig, um Vertrauen und Planungssicherheit wiederherzustellen sowie Klagen abzuwenden und Einnahmen für die Gemeinden abzusichern. 

[Vorhergehende Stellungnahme des LEE MV]