Titelbild zum News-Artikel Standortnachteile und verzerrter Wettbewerb bedrohen Wirtschaftsstandort, kommunale Einnahmechancen und Bürgerpartizipation in Mecklenburg-Vorpommern

Standortnachteile und verzerrter Wettbewerb bedrohen Wirtschaftsstandort, kommunale Einnahmechancen und Bürgerpartizipation in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, 10. März 2026. Seit über einem Jahr versucht die Landesregierung von 
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz zu 
überarbeiten. Der bereits im Oktober 2025 vom Kabinett verabschiedete und in erster Lesung im 
Landtag von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) diskutierte Gesetzentwurf wurde in der Anhörung 
des Wirtschaftsausschuss Mitte Januar scharf kritisiert. Die Kritik betraf vor allem die Höhe der 
Beteiligung, die die Finanzierbarkeit von Projekten im Kern bedroht und damit die Beteiligung 
grundsätzlich in Frage stellt. Zu dem nun von den Regierungsfraktionen von SPD und die Linke 
verabschiedeten Änderungsantrag nehmen die Landesgruppe Norddeutschland des 
Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Landesverband Mecklenburg-
Vorpommern des Bundesverbandes Windenergie (BWE), der Landesverband Erneuerbare 
Energien Mecklenburg-Vorpommern (LEE) und das Wind Energy Network (WEN) sowie der 
Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) wie folgt Stellung:

Caspar Baumgart, Vertreter der Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der 
Energie- und Wasserwirtschaft und Vorstand der WEMAG:
„Die geplante Änderung der
Zahlung von bis zu 0,6 Cent je Kilowattstunde an Bürger und Gemeinden auf immer noch 10.000 
Euro pro vollem Megawatt Leistung einer Windenergieanlage trifft auf massiv gestiegene Kosten 
für Zinsen, Anlagen, Bau, Material, Planung und Genehmigung. Die Höhe wäre im bundesweiten 
Vergleich einmalig. Unterschiedliche Kostenbelastungen in den Ländern verzerren aber den 
Wettbewerb. Weil Zuschläge für Projekte in bundesweiten EEG-Ausschreibungen ermittelt
werden, gefährden die Beteiligungszahlungen auch mit den geplanten Änderungen weiterhin den 
Erhalt von Zuschlägen. Die vorgesehene Beteiligung benachteiligt M-V damit systematisch in den 
Ausschreibungen.“

Jörn Kolbe, Vorsitzender des BWE Landesverbandes M-V: „Die Wirtschaftskraft von Wind und 
Solar wird durch Teile der Landesregierung noch immer systematisch unterschätzt. Das hat die 
über ein Jahr währende Diskussion um die Überarbeitung des Bürger- und 
Gemeindebeteiligungsgesetzes mehr als gezeigt. Dabei erkennt die Branche den Wunsch nach mehr
Beteiligung ausdrücklich an. Die Projekte dürfen aber nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz 
bedroht werden. Nur dann können die mit dem Ausbau verbundenen großen Chancen für unser 
Land und eine der wenigen realistischen Möglichkeiten für den ländlichen Raum genutzt werden,
stetige Einnahmen zu generieren. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und um bereits getätigte 
Investitionen nicht zu entwerten, sollte daher im Übergang auch für bereits beantragte und damit 
kalkulierte Projekte weiterhin die Beteiligung nach dem alten Gesetz gelten.
Der konsequente Ausbau der Wind- und Solarenergie sichert Arbeit und Beschäftigung in 
Deutschland, darunter vor allem auch in M-V die rund 8.000 gut bezahlten Arbeitsplätze. Allein 
durch die konsequente Bebauung gesetzlich auszuweisender Windenergieflächen könnten 
zusätzlich in den nächsten sieben Jahren bis zu 22 Milliarden Euro in den Wirtschaftsstandort M-V
investiert werden. Davon würden nicht nur die Beschäftigten in den Unternehmen profitieren. 
Auch den Städten und Gemeinden würde die Chance eröffnet, durch die Wertschöpfung 
erneuerbarer Energien zu dringend benötigten neuen Einnahmequellen zu kommen. Gleichzeitig 
liegt für die Landesregierung mit dem Wertschöpfungspotenzial von Wind- und Solarenergie ein 
Ball auf dem Elfmeterpunkt, der die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes um 
mehr als das 10-fache für Investitionen wie in Bildung, gute Arbeit und Gesundheit steigern
könnte.

Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des LEE M-V: „Der Änderungsantrag der Koalition verringert 
die Zahlungspflicht und wird von uns insoweit als Entgegenkommen gewertet. Jedoch reicht die 
Absenkung bei weitem nicht aus, um den gestiegenen Wettbewerbs- und Kostendruck zu 
kompensieren. Da aber die reale Stromproduktion jetzt keine Rolle mehr spielt, werden sehr gute 
Standorte bevorteilt und schlechtere Standorte benachteiligt. Durch den verschärften 
Wettbewerb in den bundesweiten Ausschreibungen helfen nur bundeseinheitliche Kriterien 
wirklich weiter. Darüber hinaus halten wir nur unbürokratische Zahlungen an die Gemeinden für 
zielführend. Auszahlungen an jeden einzelnen Bürger überfordern die Unternehmen. Stattdessen 
sollten die Gemeinden und ihre gewählten Volksvertreter selbst darüber entscheiden, wie sie das 
Geld den Einwohnern zugutekommen lassen wollen.“

Andree Iffländer, Vorsitzender des Wind Energy Network: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. 
Die Abschöpfungsstrategie der Regierung ignoriert wirtschaftliche Tatsachen ebenso wie bereits 
bewährte und ausgewogene Regelungen in anderen Bundeländern und gefährdet damit die 
Aufbauarbeit der letzten drei Jahrzehnte in M-V. Eine energiebezogene Beteiligung ist, anders als 
von den Regierungsfraktionen behauptet, nicht zu bürokratisch und so auch im ErneuerbareEnergien-Gesetz
verankert. Mit der Umstellung der Zahlung auf die installierte Leistung wird das 
Risiko komplett auf den Anlagenbetreiber abgewälzt. Trotz Windflaute oder Abschaltauflagen
müssten die Vorhabenträger zahlen, obwohl gar kein Strom produziert wird. Das ist
wirtschaftlicher Irrsinn, weil dies zu einer überproportional hohen Kostenbelastung an 
schwächeren Standorten führt. Unternehmen werden sich in der Folge auf windstarke Standorte 
konzentrieren. Das wird eine unnötig hohe Konzentration von Anlagen nach sich ziehen, von deren 
Zahlung wiederum wesentlich weniger Kommunen profitieren würden. Eine lokale
Anlagenkonzentration kann weder im Sinne der Ausbauziele für Windenergie an Land (2,1 Prozent 
der Fläche), noch der Ziele der Raumordnung, der Fairness sowie der Akzeptanz und damit der 
Landesregierung sein. Zudem könnte dies lokale bzw. temporäre Netzengpässe verstärken.“

Lothar Schulze, Vorsitzender des Wirtschaftsverbands Windkraftwerke: „Der Ausbau von 
Wind- und Solarenergie in M-V ist kein Selbstzweck, sondern ein Wachstums- und 
Beschäftigungsmotor, der einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung leistet. 
Darüber hinaus ist er Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses für mehr 
Energiesouveränität, Kosteneffizienz und Klimaschutz. Eine Erhöhung der Beteiligung durch die 
Landesregierung sollte daher auch unter Berücksichtigung nationaler und weltweiter 
Herausforderung der Branche mit Augenmaß gewählt werden. Nur der konsequente Ausbau kann 
die durchschnittlichen Börsenstrompreise und damit die Preise für Haushalte und Unternehmen
weiter senken. Um M-V für Industrie, Gewerbe und Handel attraktiver zu machen sowie für die 
Ansiedlung von Rechenzentren, ist die Verringerung der Zahlung für Direktstromlieferungen im 
Änderungsantrag um die Hälfte ein wichtiger Schritt. Ein echter Wettbewerbsvorteil und 
Standortfaktor wäre es aber, eine vollständige Ausnahme für Vereinbarungen zwischen 
Unternehmen und Betreibern zu ermöglichen.“

Die Verbände repräsentieren in Mecklenburg-Vorpommern allein mindestens 250 
Unternehmen aus der Energiewirtschaft mit mindestens 5.000 Beschäftigen über alle 
Branchen. Darunter auch viele kleine und mittelständische Unternehmen, Energie- und 
Landwirte. Ebenso wie große Hersteller, Zulieferer, Projektierer und Betreiber, Dienstleister 
sowie Service-Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.