Standortnachteile und verzerrter Wettbewerb bedrohen Wirtschaftsstandort, kommunale Einnahmechancen und Bürgerpartizipation in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, 10. März 2026. Seit über einem Jahr versucht die Landesregierung von
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz zu
überarbeiten. Der bereits im Oktober 2025 vom Kabinett verabschiedete und in erster Lesung im
Landtag von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) diskutierte Gesetzentwurf wurde in der Anhörung
des Wirtschaftsausschuss Mitte Januar scharf kritisiert. Die Kritik betraf vor allem die Höhe der
Beteiligung, die die Finanzierbarkeit von Projekten im Kern bedroht und damit die Beteiligung
grundsätzlich in Frage stellt. Zu dem nun von den Regierungsfraktionen von SPD und die Linke
verabschiedeten Änderungsantrag nehmen die Landesgruppe Norddeutschland des
Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Landesverband Mecklenburg-
Vorpommern des Bundesverbandes Windenergie (BWE), der Landesverband Erneuerbare
Energien Mecklenburg-Vorpommern (LEE) und das Wind Energy Network (WEN) sowie der
Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) wie folgt Stellung:
Caspar Baumgart, Vertreter der Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der
Energie- und Wasserwirtschaft und Vorstand der WEMAG: „Die geplante Änderung der
Zahlung von bis zu 0,6 Cent je Kilowattstunde an Bürger und Gemeinden auf immer noch 10.000
Euro pro vollem Megawatt Leistung einer Windenergieanlage trifft auf massiv gestiegene Kosten
für Zinsen, Anlagen, Bau, Material, Planung und Genehmigung. Die Höhe wäre im bundesweiten
Vergleich einmalig. Unterschiedliche Kostenbelastungen in den Ländern verzerren aber den
Wettbewerb. Weil Zuschläge für Projekte in bundesweiten EEG-Ausschreibungen ermittelt
werden, gefährden die Beteiligungszahlungen auch mit den geplanten Änderungen weiterhin den
Erhalt von Zuschlägen. Die vorgesehene Beteiligung benachteiligt M-V damit systematisch in den
Ausschreibungen.“
Jörn Kolbe, Vorsitzender des BWE Landesverbandes M-V: „Die Wirtschaftskraft von Wind und
Solar wird durch Teile der Landesregierung noch immer systematisch unterschätzt. Das hat die
über ein Jahr währende Diskussion um die Überarbeitung des Bürger- und
Gemeindebeteiligungsgesetzes mehr als gezeigt. Dabei erkennt die Branche den Wunsch nach mehr
Beteiligung ausdrücklich an. Die Projekte dürfen aber nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz
bedroht werden. Nur dann können die mit dem Ausbau verbundenen großen Chancen für unser
Land und eine der wenigen realistischen Möglichkeiten für den ländlichen Raum genutzt werden,
stetige Einnahmen zu generieren. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und um bereits getätigte
Investitionen nicht zu entwerten, sollte daher im Übergang auch für bereits beantragte und damit
kalkulierte Projekte weiterhin die Beteiligung nach dem alten Gesetz gelten.
Der konsequente Ausbau der Wind- und Solarenergie sichert Arbeit und Beschäftigung in
Deutschland, darunter vor allem auch in M-V die rund 8.000 gut bezahlten Arbeitsplätze. Allein
durch die konsequente Bebauung gesetzlich auszuweisender Windenergieflächen könnten
zusätzlich in den nächsten sieben Jahren bis zu 22 Milliarden Euro in den Wirtschaftsstandort M-V
investiert werden. Davon würden nicht nur die Beschäftigten in den Unternehmen profitieren.
Auch den Städten und Gemeinden würde die Chance eröffnet, durch die Wertschöpfung
erneuerbarer Energien zu dringend benötigten neuen Einnahmequellen zu kommen. Gleichzeitig
liegt für die Landesregierung mit dem Wertschöpfungspotenzial von Wind- und Solarenergie ein
Ball auf dem Elfmeterpunkt, der die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes um
mehr als das 10-fache für Investitionen wie in Bildung, gute Arbeit und Gesundheit steigern
könnte.
Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des LEE M-V: „Der Änderungsantrag der Koalition verringert
die Zahlungspflicht und wird von uns insoweit als Entgegenkommen gewertet. Jedoch reicht die
Absenkung bei weitem nicht aus, um den gestiegenen Wettbewerbs- und Kostendruck zu
kompensieren. Da aber die reale Stromproduktion jetzt keine Rolle mehr spielt, werden sehr gute
Standorte bevorteilt und schlechtere Standorte benachteiligt. Durch den verschärften
Wettbewerb in den bundesweiten Ausschreibungen helfen nur bundeseinheitliche Kriterien
wirklich weiter. Darüber hinaus halten wir nur unbürokratische Zahlungen an die Gemeinden für
zielführend. Auszahlungen an jeden einzelnen Bürger überfordern die Unternehmen. Stattdessen
sollten die Gemeinden und ihre gewählten Volksvertreter selbst darüber entscheiden, wie sie das
Geld den Einwohnern zugutekommen lassen wollen.“
Andree Iffländer, Vorsitzender des Wind Energy Network: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Die Abschöpfungsstrategie der Regierung ignoriert wirtschaftliche Tatsachen ebenso wie bereits
bewährte und ausgewogene Regelungen in anderen Bundeländern und gefährdet damit die
Aufbauarbeit der letzten drei Jahrzehnte in M-V. Eine energiebezogene Beteiligung ist, anders als
von den Regierungsfraktionen behauptet, nicht zu bürokratisch und so auch im ErneuerbareEnergien-Gesetz
verankert. Mit der Umstellung der Zahlung auf die installierte Leistung wird das
Risiko komplett auf den Anlagenbetreiber abgewälzt. Trotz Windflaute oder Abschaltauflagen
müssten die Vorhabenträger zahlen, obwohl gar kein Strom produziert wird. Das ist
wirtschaftlicher Irrsinn, weil dies zu einer überproportional hohen Kostenbelastung an
schwächeren Standorten führt. Unternehmen werden sich in der Folge auf windstarke Standorte
konzentrieren. Das wird eine unnötig hohe Konzentration von Anlagen nach sich ziehen, von deren
Zahlung wiederum wesentlich weniger Kommunen profitieren würden. Eine lokale
Anlagenkonzentration kann weder im Sinne der Ausbauziele für Windenergie an Land (2,1 Prozent
der Fläche), noch der Ziele der Raumordnung, der Fairness sowie der Akzeptanz und damit der
Landesregierung sein. Zudem könnte dies lokale bzw. temporäre Netzengpässe verstärken.“
Lothar Schulze, Vorsitzender des Wirtschaftsverbands Windkraftwerke: „Der Ausbau von
Wind- und Solarenergie in M-V ist kein Selbstzweck, sondern ein Wachstums- und
Beschäftigungsmotor, der einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung leistet.
Darüber hinaus ist er Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses für mehr
Energiesouveränität, Kosteneffizienz und Klimaschutz. Eine Erhöhung der Beteiligung durch die
Landesregierung sollte daher auch unter Berücksichtigung nationaler und weltweiter
Herausforderung der Branche mit Augenmaß gewählt werden. Nur der konsequente Ausbau kann
die durchschnittlichen Börsenstrompreise und damit die Preise für Haushalte und Unternehmen
weiter senken. Um M-V für Industrie, Gewerbe und Handel attraktiver zu machen sowie für die
Ansiedlung von Rechenzentren, ist die Verringerung der Zahlung für Direktstromlieferungen im
Änderungsantrag um die Hälfte ein wichtiger Schritt. Ein echter Wettbewerbsvorteil und
Standortfaktor wäre es aber, eine vollständige Ausnahme für Vereinbarungen zwischen
Unternehmen und Betreibern zu ermöglichen.“
Die Verbände repräsentieren in Mecklenburg-Vorpommern allein mindestens 250
Unternehmen aus der Energiewirtschaft mit mindestens 5.000 Beschäftigen über alle
Branchen. Darunter auch viele kleine und mittelständische Unternehmen, Energie- und
Landwirte. Ebenso wie große Hersteller, Zulieferer, Projektierer und Betreiber, Dienstleister
sowie Service-Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.