Energiewende

BMWK stellt Werkstattbericht Energiewende vor

Am 9. März stellte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Werkstattbericht Energiewende vor. Das BMWK will unseren „Wohlstand klimaneutral erneuern“!

Wir sind begeistert und teilen hier die wichtigsten Eckpfeiler des 40-seitigen Papiers zum Ausbau der Erneuerbaren:

– Die größte Reform in der Geschichte des EEG wurde umgesetzt. Die Ausbauziele und Auktionsmengen für Erneuerbare wurden deutlich nach oben korrigiert. Neues Ziel ist es bis zum Jahr 2030 eine Leistung von 215 GW Photovoltaik, 115 GW Wind an Land und 30 GW Wind auf See zu erreichen. 

– Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz wurden für die Bundesländer verbindliche Flächenziele festgelegt. Bis 2027 muss insgesamt ein Anteil von 1,4 und bis 2032 ein Anteil von 2,0 Prozent der deutschen Landesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen sein.

– Ausschreibungsbedingungen und Fördersätze wurden insgesamt attraktiver gestaltet.

– Bei Solaranlagen außerhalb der Ausschreibungen wurden die Vergütungssätze deutlich angehoben und ihre Degression bis 2024 ausgesetzt. Die Flächenkulisse wurde erweitert und um neue Möglichkeiten für Agri-PV, Floating-PV und Moor- PV ergänzt. Außerdem wurden kleine PV-Anlagen fürs eigene Dach bis zu einer Leistung von 30 KW von der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer befreit.

– Die Aufnahme und der Transport Erneuerbarer Energien in den Stromnetzen wurde verbessert durch Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Stromnetz- ausbaus, zur höheren Netzauslastung und zur Lastflexibilität (EnWG, NABEG, Bundesbedarfsplangesetz).

– Das BMWK erarbeitet derzeit eine Wind-an-Land-Strategie und will bei einem Windkraft-Gipfel am 22. März Eckpunkte vorstellen. Nach Beratungen mit den Ländern und der Windbranche sollen bei einem zweiten Windkraft-Gipfel im April die fertige Strategie präsentiert und dann umgesetzt werden.

– Zur Diskussion stehen auch eine Duldungspflicht für die Leitungsverlegung zum Netzanschluss von Windparks zu erlassen sowie weitere Möglichkeiten, um mehr Flächen kurzfristig bereitstellen zu können. Insbesondere für die Kommunen wird geprüft, wie ihre Rechte bei der zügigen Planung von Wind-Projekten gestärkt werden können und was es braucht, um sie bei der Realisierung effizient zu unterstützen.

– Am 10. März wird auf einem PV-Gipfel mit den Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern und wichtigen Stakeholdern ein erster Entwurf der PV-Strategie vorgestellt. Dieser Entwurf soll dann mit allen Akteuren diskutiert und weitere Anregungen aufgegriffen werden. Auf einem zweiten PV-Gipfel am 3. Mai will das BMWK die fertige Strategie präsentieren und noch im Mai das Gesetzgebungsverfahren für ein Solarpaket I einleiten, dem später ein Solarpaket II folgen soll.

– Für die Beratung hat die Bundesregierung die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) eingerichtet, die sich mit der Finanzierung der Investitionen in die Erneuerbaren Energien, der Finanzierung von neuen flexiblen Kraftwerkskapazitäten, Flexibilitäten der Stromnachfrage und lokalen Netz- und Preissignalen befassen wird. Ein erster Bericht wird im Sommer erwartet, ein zweiter Ende des Jahres.

– 2022 wurden mit dem „Osterpaket“ und dem Gesetz zur Änderung des Energie- sicherungsgesetzes und anderen energiewirtschaftlichen Vorschriften („EnSiG 3.0“) wichtige Beschleunigungsmaßnahmen für den Netzausbau auf Übertra- gungsnetzebene auf den Weg gebracht.

– Im Netzentwicklungsplan Strom (NEP Strom) ermitteln die Übertragungsnetz- betreiber den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre, der im Sommer vorgelegt wird und im Anschluss durch die BNetzA mit der Novelle des Bundesbedarfsplan- gesetzes 2024 gesetzlich umgesetzt wird. 

– Zentrale Aufgabe auf Ebene der Verteilnetze wird es sein, die sprunghaft gestiegene Anzahl von dezentralen Erzeugern (Wind- und Solaranlagen) und Verbrauchern (u. a. Wärmepumpen und Elektromobile) sicher und zunehmend intelligent und flexibel an das Stromnetz anzuschließen. Mit dem „Osterpaket“ wurde der Rechtsrahmen für die Verteilnetzplanung weiterentwickelt, um vorausschauenden Ausbau zu ermöglichen.

– Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr Vorschläge vorlegen, wie die Kosten der Energiewende gerechter verteilt werden können, denn heute zahlen Wirtschaft und Haushalte über die Netzentgelte oft gerade in den Regionen höhere Strompreise, in denen die Erneuerbaren Energien besonders stark ausgebaut werden.

(Siehe Seite 22-30) 

werkstattbericht-des-bmwkPDF-Dokument · 1,2 MB
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