Energiewende

Trotz Reform – MV bei Netzentgelten weiter massiv benachteiligt

Der Landesverband Erneuerbare Energien MV e. V. (LEE MV) kritisiert, dass die Stromkunden in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft deutlich höhere Kosten für die Stromnetze zahlen sollen als in anderen Regionen Deutschlands. Derzeit liegen die Netzentgelte im ländlichen Raum in MV über 10 Cent, während sie in großen Teilen Deutschlands zwischen 4 und 7 Cent liegen.

„Wir halten die von der Bundesregierung angekündigte Reform der Netzentgelte für völlig unzureichend, da sie nur die Kosten der großen Hochspannungsleitungen bundeseinheitlich verteilt. Das gesamte übrige Netz, das den Strom regional verteilt und zu den einzelnen Haushalten leitet, bleibt dabei einfach außen vor. Und gerade die Kosten für diese Verteilernetze machen einen erheblichen Teil der Netzkosten im ländlichen Raum aus. Die Stromkunden in Mecklenburg-Vorpommern werden daher auch weiterhin deutlich benachteiligt“, kritisiert Rudolf Borchert, Vorsitzender des LEE MV.

Nach den jetzigen Planungen würden Stromkunden in den Städten und bevölkerungsreichen Ländern wie etwa Nordrhein-Westfalen weiterhin deutlich weniger für ihr Stromnetz zahlen als beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesverband rechnet damit, dass die Mehrkosten im ländlichen Raum auch weiterhin bei etwa 3 Cent pro Kilowattstunde liegen werden, was einen um etwa 10 Prozent höheren Strompreis bedeutet.

Der LEE MV fordert daher ein wirklich bundesweit einheitliches Netzentgelt, welches auch die Verteilernetze mit einbezieht, da diese im ländlichen Raum den größten Teil der Netzkosten ausmachen. „Ländliche Räume übernehmen eine wichtige Rolle bei der Stromversorgung durch erneuerbare Energien und versorgen damit die Ballungsräume. Bisher tragen aber allein die Kunden des regionalen Energieversorgers die Kosten für ihr regionales Stromnetz“, kritisiert Rudolf Borchert. Dies führe dazu, dass die Netzentgelte im ländlichen Raum zum Teil doppelt so hoch liegen wie in städtischen Gebieten. „Diese bisherige Kostenverteilung ist ungerecht und würde sich durch die angekündigte Reform nur geringfügig ändern“, betont Borchert.

Strom-Netzentgelte von Netzbetreibern in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Haushalte mittlerer Größe mit einem jährlichen Verbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh (Weiße Flächen: Stadtwerke, idR mit deutlich geringeren Entgelten als im Umland) Bundesnetzagentur, Stand 01.01.2016