Der LEE MV hat ein Gutachten bei der Stiftung Umweltenergierecht in Auftrag gegeben. Mit diesem Gutachten wollen wir prüfen, ob der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, KWK-Anlagen ab einer bestimmten Größe zu verpflichten, ihre übliche Wärmeproduktion für 1 – 2 Tage zu speichern. Dadurch könnten KWK-Anlagen zukünftig verstärkt stromgeführt gefahren werden. So könnten KWK-Anlagen abgeregelt werden, wenn Sonne und Wind genügend Strom produzieren – die Wärme würde dann dem Speicher entnommen. Umgekehrt könnten diese KWK-Anlagen genau dann auch Strom produzieren, wenn Sonne und Wind nicht ausreichend zur Verfügung stehen und die bei der Stromproduktion anfallende Wärme im Wärmespeicher vergleichsweise günstig speichern. In Deutschland gibt es ca. 50.000 MW KWK-Anlagen, die sich so zu Gunsten der Erneuerbaren regeln ließen. Weniger EE-Strom würde so zukünftig abgeregelt, Netzausbaukosten könnten über eine optimierte Netznutzung vermieden werden und so ließen sich schneller zusätzliche Erneuerbare an unsere Stromnetze anschließen, weil der notwendige Ausbau auf ein Minimum reduziert werden könnte. Es gibt also viele und gewichtige Gründe für diese Studie.