Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß, erfüllt aber aus Sicht des LEE MV nicht sein Ziel der Akzeptanzsteigerung vor Ort

Das Landesgesetz über die Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-pflicht-zur-buergerbeteiligung-an-windparks-ist-zulaessig-100.html

Am 5. Mai hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) in Mecklenburg-Vorpommern verkündet. Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Klägerin in den meisten Punkten nicht gefolgt ist, respektieren aber selbstverständlich diese Entscheidung. Gegen das Gesetz wurde geklagt, weil darin eine Ungleichbehandlung gesehen wurde. Während der Windbranche, die im überragenden öffentlichen Interesse handelt und der deutschen Versorgungssicherheit dient, bürokratische und gesellschaftsrechtliche Hürden auferlegt sind, findet das Gesetz keine Anwendung auf zum Beispiel fossile Infrastrukturen, Deponien oder Betriebe der chemischen Industrie. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich zudem gegen die konkrete Ausgestaltung und Praktikabilität des Gesetzes, die den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern behindert.


Der LEE MV unterstützt die Idee der Bürger- und Gemeindebeteiligung. Nach unseren Vorstellungen, muss aber das Geld bei den Standortgemeinden direkt, risikolos und unbürokratisch ankommen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach unseren Vorstellungen nicht nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten einzelner Bürger, sondern solidarisch über die Gemeinde. Die Gemeinde kann dann mit den zusätzlichen Mitteln auch noch Fördermittel abrufen und so weit mehr aus den Geldern für die Menschen vor Ort erreichen. Das EEG ermöglicht jetzt die Zahlung von 0,2 Cent/kWh für die Standortgemeinden bei neuen Solar- oder Windkraftanlagen. Diese Form ist der richtige unbürokratische Weg. Wir setzten uns dafür ein, dass diese Zahlungen aus dem EEG verpflichtend erfolgen und dass zukünftig diese Zahlungen auch für Altanlagen an die Standortgemeinden fließen. Das BüGemG sollte als Übergang nur dann Anwendung finden, wenn die bisher freiwilligen Zahlungen nicht geleistet werden.


Sollte die Landesregierung das BüGemG aber grundsätzlich behalten wollen, dann erwarten wir eine Überarbeitung, die unsinnige bürokratische Hemmnisse abbaut und risikofreie Zahlungen der Erneuerbaren-Projekte auf die unmittelbar betroffenen Nachbargemeinden konzentriert. Direktzahlungen an einzelne Bürger verursachen einen hohen bürokratischen Aufwand, sind am Ende aber nicht relevant für die Akzeptanz und können, wenn sie nur über eine direkte finanzielle Beteiligung erfolgen, die Akzeptanz vor Ort untergraben. Die Gemeinden sind der richtige Ansprechpartner, sie sorgen für eine demokratische Entscheidung über die Verwendung der Mittel und den sozialen Ausgleich vor Ort.