Der Landesverband Erneuerbare Energien MV und die Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV laden Sie ein:
Onlineinformationsveranstaltung „§6 EEG – Kommunale Beteiligung an Windenergie – und Photovoltaikfreiflächenprojekten“
„Faktenwissen und Informationsupdate in 60 Minuten“
Dienstag, 21. Juni 2022, 10:30 – 11:45 Uhr
Die Veranstaltung richtet sich an Bürgermeister, Gemeindevertreter und Verwaltungsmitarbeiter; die Teilnahme ist kostenfrei
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) definiert bundeseinheitlich, dass Gemeinden an den Erträgen neuer Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen beteiligt werden können. § 6 im EEG 2021 regelt, dass der Vorhabenträger den betroffenen Gemeinden eine Zahlung i. H. v. 0,2 ct/kWh, die vor Ort erzeugt wird, ohne Gegenleistung anbieten darf. Im Rahmen der Webinars informieren wir Sie über die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen des § 6 sowie über die anvisierten Anpassungen auf Bundesebene im Rahmen des Osterpaketes. Zudem geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Zusammenspiel zwischen von §6 EEG und dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern.
Anmeldung bis zum 20. Juni 2022
Bei Rückfragen: Telefon: 0385 39392930. Zugangslink und Login-Daten übersenden wir Ihnen per E-Mail kurz vor der Online-Veranstaltung
Agenda
10:30 – 10:40 Begrüßung
Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern
Gunnar Wobig, Geschäftsführer Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern
10:40 – 10:50 §6 EEG 2021 – Ziel & Beispielrechnung
Martin Müller, LEE MV / UKA Nord
10:50 – 11:30 Kommunale Beteiligung an Windenergie – und Photovoltaikfreiflächenprojekten
Status Quo – §6 Erneuerbare-Energien-Gesetz
§6 EEG anvisierte Anpassungen im Rahmen des Osterpaketes
Zusammenspiel §6 EEG und BüGembeteilG in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsanwalt Thomas Jacob, LEE MV / IWP Rechtsanwälte PartG mbB
11:30 – 11:45 Fragen & Antworten
11:45 Ende der Veranstaltung
Moderation: Martin Müller