Überraschend und kurzfristig legt der Klimaschutzminister Till Backhaus einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Kabinett vor. Die Verlagerung der Unteren Naturschutzbehörden aus den Landkreisen in die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt ist ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung, weil damit das Ministerium stärker in die Verantwortung für schnellere Genehmigungsverfahren einsteigt. Damit wird der Minister aus Sicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien MV der inzwischen deutlich gestiegenen Bedeutung der erneuerbaren Energien gerecht. Diese sind jetzt system- und sicherheitsrelevant und haben zukünftig nicht nur für das Thema Klimaschutz, sondern auch für das Thema Versorgungssicherheit eine überragende Bedeutung. Eine zentrale Bearbeitung der Genehmigungen setzt aber natürlich auch einheitliche und transparente Kriterien voraus – genau daran hat es in der Vergangenheit zu häufig gemangelt. Auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Ämtern sind klare und eindeutige Vorgaben für das Genehmigungsverfahren wichtig.
„Deshalb erwarten wir jetzt eine schnelle Einigung zwischen dem Wirtschafts- und dem Klimaschutzministerium auf einen Windenergieerlass, der seit 1 ½ Legislaturperioden angekündigt ist. Wenn sich die zuständigen Minister nicht einigen können, dann muss die Ministerpräsidentin dieses Thema zur Chefinnensache machen, um eine schnelle und konstruktive Lösung zu erreichen!“, so Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien MV e.V..
Zum Hintergrund:
Zitat aus der PM des Klimaschutzministeriums: „…Die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung liegt derzeit in der Zuständigkeit der Landkreise. Diese Aufgabe wollen wir künftig in die StÄLU verlagern. So gewährleisten wir eine stringentere Abarbeitung der Anträge, ohne fachliche Abstriche zu machen. Das Ganze geht aber nicht ohne zusätzliche Manpower. Daher werden wir die StÄLU zunächst mit 15 neuen Personalstellen verstärken. Weitere Stellen sollen im kommenden Jahr folgen“, erklärte Minister Dr. Backhaus.“
Zitat aus dem § 2 EEG: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2022)
§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.