Gemeindeöffnungsklausel und finanzielle Teilhabe bei der Windenergie

Mit dem neuen § 245e Abs. 5 BauGB die Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Windenergie nutzen

Ist-Stand der Beteiligungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

Ein Onlineseminar für Kommunen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen des Landesverbandes Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. gemeinsam mit dem Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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Damit das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann, hat sich Deutschland umfangreiche Ziele für den Ausbau der Windenergie gesetzt. Sowohl in Niedersachsen als auch in Mecklenburg-Vorpommern sollen diese Ziele über die Regionalplanung umgesetzt werden. Viele Gemeinden wollen jedoch nicht warten, sondern selbst tätig werden.

Durch die neue sogenannte Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch wird die kommunale Planung dahingehend gestärkt, parallel zu den Planungsprozessen der Regionalplanungen, eigenständig weitere Flächen für die Windenergie bereitzustellen. Dadurch kann der Ausbau der Windenergie an Fahrt aufnehmen und zusätzlich bietet sie den Kommunen die Möglichkeit der Wertschöpfung vor Ort.

Um zeitgleich zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien die Akzeptanz gegenüber den Projekten zu erhöhen, wird über gesonderte Gesetze die finanzielle für Teilhabe der Gemeinden sowie der Anwohner/-innen an lokalen Vorhaben geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits seit 2016 das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG), welches gegenwärtig überarbeitet wird. In Niedersachsen wird voraussichtlich 2024 ein vergleichbares Gesetz (NWindPVBetG) in Kraft treten.

In diesem Webinar informieren wir über die Gemeindeöffnungsklausel sowie über den Arbeitsstand der Beteiligungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und ordnen deren realistische Wirkung auf den Windenergieausbau in den Gemeinden ein.

Moderation:

Frau Tomke Lisa Menger – Referentin für Windenergie und Kommunen – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

Programm

14:00-14:05 Uhr

Begrüßung

Herr Carlos Kuhlmann – Referent für Windenergie – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

Herr Martin Müller – Vorstand – Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.

14:05-14:30 Uhr

„Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 BauGB – Gamechanger für (mehr) Windenergie an Land?“

Herr Philipp Döhmel – Rechtsanwalt, Referat „Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ – Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB

14:30-14:45 Uhr

Diskussions- und Fragerunde

Frau Tomke Lisa Menger – Referentin für Windenergie und Kommunen – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

14:45-14:55 Uhr

„Die gesetzlichen Regelungen zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen – Schleusen auf für mehr Akzeptanz und Teilhabe?“

Frau Gabi Ikert-Tharun – Rechtsanwältin, Leiterin des Referats „Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ und Partnerin – Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB

14:55-15:10 Uhr

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – praktische Erfahrungen

Herr Gunnar Wobig – Geschäftsführer – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Herr Martin Müller – Vorstand – Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.

15:10-15:25 Uhr

Niedersächsisches Beteiligungsgesetz (NWindPVBetG) – aktueller Stand

Referent/in angefragt

15:25-15:55 Uhr

Diskussions- und Fragerunde

Frau Tomke Lisa Menger – Referentin für Windenergie und Kommunen – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

15:55-16:00 Uhr

Verabschiedung und Ende der Veranstaltung

Herr Carlos Kuhlmann – Referent für Windenergie – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

Herr Martin Müller – Vorstand – Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.