Energiewende

Der Paukenschlag für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren

Am 28.07.2022 ist das Gesetzespaket zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1353) verkündet worden. Das Paket beinhaltete unter anderem die Änderung des EEG 2021 und umfasst darüber hinaus die Einführung des § 2 EEG, welcher prägnant herausstellt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Änderungen am EEG 2021, insbesondere die vorbenannte Einführung des § 2 EEG 2021, sind bereits am Tag nach der Verkündung, also am 29. Juli 2022, in Kraft getreten. Am 1. Januar 2023 tritt das EEG 2023 in Kraft.

Der Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LEE MV) möchte in diesem Zusammenhang verstärkt auf den neuen § 2 EEG und dem ausdrücklich benannten überragenden öffentlichen Interesse der Erneuerbaren Energien, zur Sicherstellung der Energieversorgung und damit den Schutz der öffentlichen Sicherheit gewährleistend, hinweisen. Nach unserer Einschätzung ist die Änderung des § 2 EEG ein essentieller Schritt von erheblicher Tragweite zugunsten der Erneuerbaren.

Das Kernziel des § 2 EEG ist der beschleunigte und konsequente Ausbau der Erneuerbarer Energien. Dies war, beziehungsweise ist, die grundlegende Ambition des Gesetzgebers. Folglich ist es essentiell, dass u. a. auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Ämtern des Landes sich dieser Thematik bewusst werden. Wir möchten alle Branchenvertreter/innen in diesem Zusammenhang bestärken den § 2 EEG in jeglicher Kommunikation mit Politikern, Behörden und Ämtern in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich hervorheben und auf die o. g. Punkte hinzuweisen. Hierfür haben wir die Kerninhalte und Argumente hinsichtlich der „Besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien“ nochmals übersichtlich in einem Dokument zusammengefasst. 

https://www.lee-mv.de/wp-content/uploads/2022/09/Systemrelevanz-Erneuerbare-Energien.pdf

Selbstverständlich haben auch die zuständigen Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern die Zeichen der Zeit bzw. die aktuelle Situation erkannt und haben ihre nachgeordneten Einrichtungen auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht. Frau Staatssekretärin Ines Jesse (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit) und Frau Staatssekretärin Elisabeth Aßmann (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt) verweisen in einem gemeinsamen Schreiben vom 30. September auf die „Gesetzliche Vorrangentscheidung zugunsten erneuerbarer Energien“. Die Inhalte des Schreibens können wir nur unterstützen und möchten auch dieses Dokument gerne allen Interessierten zur Verfügung stellen. „So selbstbewusst kommen wir in Mecklenburg-Vorpommern voran. Gerne weiter so Frau Staatssekretärin!“

https://www.lee-mv.de/wp-content/uploads/2022/10/Gesetzliche-Vorrangentscheidung-zugunsten-erneuerbarer-Energien-Stin-Jesse-Stin-Assmann.pdf